Zeugnisse und Abschlüsse
In der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I ist geregelt, welche Abschlüsse die Hauptschule vergibt.
Am Ende der Klasse 9 erhalten alle Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss nach Klasse 9, wenn sie die Leistungsanforderungen erfüllen und gehen in die Klasse 10 Typ A über. Am Ende der Klasse 10 A erhalten die Schülerinnen und Schüler bei entsprechenden Voraussetzungen den Hauptschulabschluss nach Klasse 10.
Schülerinnen und Schüler, die besondere Leistungen erbringen, sind berechtigt die Klasse 10 Typ B der Hauptschule zu besuchen. Die Klasse 10 Typ B wird mit der Fachoberschulreife abgeschlossen. Bei besonderen Leistungen kann die Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe abgeschlossen werden.
Schülerinnen und Schüler im zehnten Schulbesuchsjahr, die keinen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 besitzen, können unter bestimmten Voraussetzungen die BuS-Klasse (Betrieb und Schule) besuchen. Bei erfolgreichem Besuch können sie den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 nachträglich erhalten.




